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Kosten und Beiträge

Vor Vertragsabschluss ist jede Serviceleistung unsererseits kostenlos und unverbindlich.
 

Mitgliedsbeitrag

  • einmalige Aufnahmegebühr bei Vertragsabschluss von € 180,-

Gebühr

  • Langzeitbetreuung 
    für 1 Jahr: € 980,-
    für 1/2 Jahr: € 550,-
  • Kurzzeitbetreuung nach Absprache
    (sollte die Betreuung voraussichtlich weniger als 6 Monate andauern, gilt eine gesonderte Gebühr)

Die Gebühr beinhaltet folgende Leistungen:

  • Vermittlung von PersonenbetreuerInnen
  • persönliche Einführung der PersonenbetreuerInnen in die Familie
  • Erstellung aller Verträge, die mit der Abwicklung der Vermittlung verbunden sind (Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag, Aufnahmeantrag, Fragebogen etc.)
  • Festlegung der tatsächlichen täglichen Honorarkosten für die Betreuung
  • Organisation der An- und Abreise der PersonenbetreuerInnen
  • Unterstützung bei allen Unklarheiten zwischen der/dem AuftraggeberIn oder der hilfsbedürftigen Person und der Betreuungsperson
  • Beratung im Pflegebereich während der Vertragsdauer
  • Hilfe bei der Besorgung von Hilfsmitteln, Pflegebett etc.
  • Erledigung der staatlichen Förderung und der Pflegegeldstufe
  • Kurzzeitvertretung
  • Pflegedokumentation
  • ... und mehr!
     

Monatliche Kosten

Alle monatlichen Kosten sind immer am Turnusende als Barzahlung oder Überweisung aufs Konto direkt an die PersonenbetreuerIn zu leisten. Kost und Logis werden den PersonenbetreuerInnen von der hilfsbedürftigen Person als Naturalleistung zur Verfügung gestellt.

Honorarkosten

Die Honorarkosten für die BetreuerInnen richten sich nach der Qualifikation der Betreuungsperson, nach der Betreuungssituation und nach der jeweiligen Pflegestufe der hilfsbedürftigen Person. Die Hilfstätigkeit erfolgt zwischen der hilfsbedüftigen Person und der/dem PersonenbetreuerIn auf gewerblicher Basis (Honorarnotensystem). Die Tagesgebühr für 24h Pflege und Betreuung variiert zwischen € 65,- und € 90,-.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten stellen die tatsächlichen Kosten dar, die bei der An- und Abreise der PersonenbetreuerInnen zwischen ihrem Heimatort und dem Wohnort der hilfsbedürftigen Person anfallen. Für die An- und Abreise ist jeweils ein Fahrkostenzuschuss in Höhe von € 50,- bis € 90,- pro Fahrt und Person zu bezahlen. Die Höhe der Fahrkosten hängt von der konkreten Entfernung ab.

Beiträge zur Sozialversicherung

Da alle PersonenbetreuerInnen ihre Tätigkeit gewerblich ausüben, müssen sie monatlich Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen zahlen. Diese betragen derzeit € 150,44 pro PersonenbetreuerIn (Stand Jänner 2024 - Mindestbeitrag) und müssen von dem/der AuftraggeberIn übernommen werden.


Berechnungsbeispiele

1. Berechnungsbeispiel für Pflegestufe 3
(2 PersonenbetreuerInnen)

  • Tageshonorar € 75,00

€ 2.100,00

  • zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge pro PersonenbetreuerIn € 200,00

€ 400,00

  • Zuzüglich Fahrtkosten pro PersonenbetreuerIn € 120,00

€ 240,00

  • GESAMT:

€ 2.740,00

  • Abzüglich Pflegegeld Stufe 3

- € 551,00

  • Abzüglich Förderung

- € 800,00

  • Tatsächliche Kosten:

€ 1.389,00

2. Berechnungsbeispiel für Pflegestufe 5
(2 PersonenbetreuerInnen)

  • Tageshonorar € 80,00

€ 2.240,00

  • zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge pro PersonenbetreuerIn € 200,00

€ 400,00

  • Zuzüglich Fahrtkosten pro PersonenbetreuerIn € 120,00

€ 240,00

  • GESAMT:

€ 2.880,00

  • Abzüglich Pflegegeld Stufe 5

- € 1.123,50

  • Abzüglich Förderung

- € 800,00

  • Tatsächliche Kosten:

€ 956,50


Förderung und Pflegegeld

Staatliche Förderung

Die 24h Pflege und Betreuung wird zum Pflegegeld gefördert. Für die hilfsbedürftige Person ab Pflegestufe 3 (bzw. auch bei Pflegestufe 1 und 2 bei nachweisbarer Demenz oder Alzheimer) kann die staatliche Förderung beantragt werden. Die Förderung liegt derzeit bei € 800 für zwei selbstständige PersonenbetreuerInnen.

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Betreuungsleistungen.

Damit ein Anspruch auf Pflegegeld besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gelten jene Personen als anspruchsberechtigt, die einen ständigen Pflegebedarf aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung aufweisen. Außerdem muss ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat nachgewiesen werden können und der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person in Österreich sein. Zu pflegende Personen benötigen meist Unterstützung bei alltäglichen Dingen, die sie alleine nicht vollrichten können, beispielsweise beim Kochen, Essen, der Körperpflege oder bei Hilfsleistungen aus dem sachlichen Lebensbereich.

Die Höhe des Pflegegeldes wird in Form von 7 Pflegestufen zuerkannt und wird 12x pro Jahr monatlich im  Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

Pflegestufe – Pflegebedarf in Stunden pro Monat: Betrag in Euro monatlich

Stufe I. – mehr als 65 Stunden: € 175,00
Stufe II.
– mehr als 95 Stunden: € 322,70
Stufe III.
– mehr als 120 Stunden: € 551,00
Stufe IV.
– mehr als 160 Stunden: € 827,10
Stufe V.
– mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: € 1.123,50
Stufe VI.
– mehr als 180 Stunden, wenn 

  • ... zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • ... die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist: € 1.430,20

Stufe VII.– mehr als 180 Stunden, wenn...

  • ... keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ... ein gleich zu achtender Zustand vorliegt: € 1.879,50

Stand: Jänner 2024

Nähere Informationen zum Pflegegeld finden Sie auf österrreich.gv.at oder auf der Seite des Sozialministeriums.