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Ablauf der Betreuung

Die PersonenbetreuerInnen werden von unseren MitarbeiterInnen zu einem vereinbarten Termin persönlich bei Ihnen vorgestellt und in die Familie eingeführt. Bei diesem Termin sollten Familienangehörige anwesend sein, um die wichtigsten Anweisungen bezüglich der Betreuung und der Haushaltsführung zu besprechen.

Die PersonenbetreuerInnen werden sich im 2-Wochen-Rhythmus abwechseln. Die Ablöse erfolgt an einem vereinbarten Wochentag. Sollte ein/-e PersonenbetreuerIn kurzfristig ausfallen, stellen wir natürlich eine Kurzvertretung zur Verfügung.

 

An- und Abreise – Betreuerwechsel

Die An- und Abreise der PersonenbetreuerInnen erfolgt meistens über Fahrgemeinschaften oder die PersonenbetreuerInnen fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Auto. Die Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen müssen von der Pflegeperson getragen werden – die Höhe der Fahrtkosten ist von der konkreten Entfernung abhängig und wird im Voraus festgelegt.

Kost und Logis

Verpflegung und Unterkunft werden vom Auftraggeber im Haushalt der hilfsbedürftigen Person als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die PersonenbetreuerInnen wohnen in einem separaten Zimmer und dürfen Bad, WC sowie Küche mitbenutzen.

Austausch

Sollten Sie und die hilfsbedürftige Person mit der/dem PersonenbetreuerIn aus triftigen Gründen unzufrieden sein, sollte dem guten Betreuungsverhältnis eine unüberwindbare Antipathie im Wege stehen oder wiederholte Verstöße gegen die getroffenen Vereinbarungen vorkommen, kann der Austausch der Personenbetreuerin/des Personenbetreuers veranlasst werden. Dieser Austausch ist auch berechtigt, wenn die/der PersonenbetreuerIn aus nachvollziehbaren Gründen unzufrieden ist. Das Betreuungspersonal wird mit nächstem Turnus ersetzt.

Betreuungsdauer

  • Langzeitbetreuung: 1 Jahr oder ½ Jahr (wird nach Bedarf verlängert)
  • Kurzzeitbetreuung: nach dem Krankenhausaufenthalt, bei Abwesenheit der Angehörigen (Urlaub, Kur, Erkrankung etc.)
  • Betreuung auch als Probezeit (1 bis 2 Monate)

 Über weitere Details und Möglichkeiten informieren wir Sie gerne persönlich!

Beendigung der Betreuung

In der Regel wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, der von beiden Seiten zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden kann. Eine sofortige Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt. Mit dem Ableben der pflegebedürftigen Person endet der Vertrag automatisch.

Ausgänge und Freizeit

Für die BetreuerInnen sollte eine tägliche Freizeit von 2 bis 3 Stunden gewährleistet sein. Die Ausgänge sind grundsätzlich vom Gesundheitszustand der hilfsbedürftigen Person abhängig. Der Umfang der Freizeit wird im Voraus mit Ihnen vereinbart.